Dropshipping-Zusatzvereinbarung (B2B)

Stand: 02/2026

1. Vertragsverhältnis

Beim Dropshipping bleibt der Händler alleiniger Vertragspartner seines Endkunden.
Fahrzeugbeleuchtung Großhandel wird ausschließlich als Erfüllungsgehilfe im Versand tätig.
Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Endkunden des Händlers entsteht nicht.

2. Verantwortung des Händlers

Der Händler ist allein verantwortlich für die rechtssichere Gestaltung seines Shops
sowie für sämtliche Angaben gegenüber seinem Endkunden, insbesondere für:

  • korrekte und vollständige Preisangaben
  • rechtssichere Produktdarstellungen
  • ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen
  • Garantie- und Gewährleistungsangaben
  • Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten
  • Abwicklung von Gewährleistungs- und Verbraucheransprüchen

3. Haftungsausschluss

Wir haften nicht für:

  • fehlerhafte oder unvollständige Weiterverarbeitung von Produktdaten durch den Händler
  • abweichende oder falsche Preisangaben im Shop des Händlers
  • Rechtsverstöße oder Abmahnungen im Verantwortungsbereich des Händlers
  • Schäden, die aus einer unsachgemäßen Integration oder Darstellung resultieren

4. Lieferzeiten

Lieferzeiten sind unverbindlich. Verzögerungen, die außerhalb unseres unmittelbaren
Einflussbereichs liegen (z.B. Logistik, höhere Gewalt, Lieferengpässe),
begründen keinen Schadensersatzanspruch des Händlers.

5. Marken- und Bildnutzung

Marken, Logos, Produktbilder und Beschreibungen dürfen ausschließlich im Zusammenhang
mit dem Vertrieb der von uns bezogenen Produkte verwendet werden.
Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung ist jede Nutzung unverzüglich einzustellen.

6. Vertragsstrafe

Bei missbräuchlicher Nutzung von Produktdaten, Marken oder Bildmaterial,
bei Weitergabe an unberechtigte Dritte oder Nutzung außerhalb der Geschäftsbeziehung
verpflichtet sich der Händler zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von
1.000 EUR je Verstoß.

Dauert die Pflichtverletzung an, fällt zusätzlich eine Vertragsstrafe
in Höhe von 500 EUR pro angefangenem Kalendertag der fortdauernden Verletzung an.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

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